Scheidung auf Katholisch (#049)

Shownotes

In „VATIKANGEFLÜSTER“ besprechen die Journalistin Heike Kleen und der Autor Andreas Englisch wöchentlich die Ereignisse in Rom und der katholischen Kirche. Als enger Vertrauter und Kenner des Papstes ist Andreas Englisch in Rom unterwegs und berichtet regelmäßig von den Geschehnissen im Vatikan.

Das Interview wurde am Dienstag, den 25.11.2025 aufgezeichnet.

Homepage von Heike Kleen Homepage von Andreas Englisch

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Ein Produktion von PARKUM Audio

Redaktion: Kerstin Englisch Produzent: Michael Treutler Aufnahme & Postproduktion: Das Hörspielstudio XBerg, Berlin Sprecher:innen Intro-Outro: Tanja Geke & Simon Jäger

Kommentare (2)

Daniel in lacu leonum

Vielleicht sollte man einige kirchenrechtliche Fragen noch einmal klar und verständlich zusammenfassen: 1. Annullierung einer Ehe Eine Ehe kann nur dann für ungültig erklärt werden, wenn der sogenannte Ehehinderungsgrund bereits bei der Eheschließung vorlag und die Eheversprechen daher nicht wirklich gegeben werden konnten. Ein Beispiel: Wenn jemand von Anfang an ausschließt, eigene Kinder zu bekommen, und deshalb dauerhaft verhüten will, ist die Ehe kirchenrechtlich nicht gültig zustande gekommen und kann annulliert werden. Beginnt jemand jedoch erst nach mehreren Jahren Ehe zu verhüten, ist das kein Grund für eine Annullierung. Ebenso wenig führt ein später auftretendes Verhalten – wie etwa Gewalt durch den Ehepartner – zu einer Ungültigkeit der Ehe. In solchen Fällen ist selbstverständlich eine „Trennung von Tisch und Bett“ möglich und zum Schutz der Betroffenen auch geboten; dafür ist aber keine Annullierung nötig, da die Ehe an sich weiterhin besteht, nur das gemeinsame Leben nicht. Deshalb dürfte die betroffene Person nach Kirchenrecht auch nicht erneut heiraten, da die gültig geschlossene Ehe weiterhin bindet. 2. Die Aussage, Heike Kleen sei für die Kirche „gar nicht verheiratet“, stimmt so ebenfalls nicht. Ist sie evangelisch getauft und hat einen anderen getauften, aber nicht-katholischen Christen geheiratet, dann ist diese Ehe aus kirchlicher Sicht sogar ein Sakrament – denn zwei getaufte Christen spenden einander bei der Eheschließung immer das Sakrament, unabhängig davon, ob sie sich dessen bewusst sind. In gewissem Sinne haben es Katholiken sogar „strenger“, da ihre Ehe nur gültig zustande kommt, wenn sie die Ehe vor einem Priester oder einem von der Kirche Beauftragten schließen – sie unterliegen der sogenannten Formpflicht. Selbst Ehen, in denen einer der beiden Partner nicht getauft ist, gelten für die Kirche keineswegs als „nichts“. Sie werden als Naturehen angesehen und stehen ebenfalls unter einem besonderen Schutz. Da in Deutschland vor einer kirchlichen Trauung in der Regel immer eine standesamtliche Eheschließung steht, dürfte ein katholischer Pfarrer Heike Kleen also nicht einfach mit einem Katholiken trauen, solange ihre erste Ehe standesamtlich noch besteht. Und selbst nach einer Zivilscheidung müsste geprüft werden, ob die frühere Ehe kirchenrechtlich als gültiges Sakrament zustande gekommen ist – denn nur wenn das nicht der Fall war, wäre eine neue kirchliche Eheschließung möglich. Ein komplexes Thema – hier stark vereinfacht und in aller Kürze dargestellt.

Iwan

HBen Sie gerade wirklich den Richtern der Rota unterstellt, sie seien alte Böcke, die sich an den Fällen aufgeilen ?!? Unterstellen Sie das auch weltlichen Richtern ? ( Muslimischen Imamen auch ? Oder DA dann nicht , weil da geht das ja nicht ... ) Ich finde das gründlich daneben.

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